29 U 56/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-01-09, 29 U 56/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 56/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-09
Aktenzeichen: 29 U 56/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0109.29U56.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. März 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.648,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. November 1999 sowie weitere 5.000,00 DM als Schmerzensgeld zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/5 und der Beklagte 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 5.000,00 DM und den Beklagten in Höhe von 7.648,22 DM.
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