Oberlandesgericht Hamm, 2000-12-01, 1 Vollz (Ws) 165/00

1 Vollz (Ws) 165/00Obergericht01.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 165/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-01

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 165/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1201.1VOLLZ.WS165.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Präsident des Justizvollzugsamts Westfalen-Lippe hat den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.

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