1 Vollz (Ws) 203/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-30, 1 Vollz (Ws) 203/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-30, 1 Vollz (Ws) 203/00
1 Vollz (Ws) 203/00Obergericht30.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 203/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-30
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 203/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1130.1VOLLZ.WS203.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das Prozesskostenhilfegesuch wird verworfen.
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festset-zung des Geschäftswertes aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung
- auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zu-rückverwiesen.
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