Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-30, 1 Vollz (Ws) 203/00

1 Vollz (Ws) 203/00Obergericht30.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 203/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-30

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 203/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1130.1VOLLZ.WS203.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das Prozesskostenhilfegesuch wird verworfen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festset-zung des Geschäftswertes aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung

  • auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zu-rückverwiesen.

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