3 U 62/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-27, 3 U 62/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 62/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-27
Aktenzeichen: 3 U 62/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1127.3U62.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen des Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM abwenden, falls nicht der Beklagte und der Streithelfer jeweils zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen können.
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