Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-27, 3 U 62/00

3 U 62/00Obergericht27.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 62/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-27

Aktenzeichen: 3 U 62/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1127.3U62.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2000 verkün­dete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens ein­schließlich derjenigen des Streithelfers.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits­leistung in Höhe von 10.000,-- DM abwenden, falls nicht der Beklagte und der Streithelfer jeweils zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbe­dingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Groß­bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen können.

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