Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-27, 15 W 347/00

15 W 347/00Obergericht27.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 347/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-27

Aktenzeichen: 15 W 347/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1127.15W347.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) bis 6) haben als Teilschuldner zu gleichen Teilen die der Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,00 DM festgesetzt.

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