Oberlandesgericht Hamm, 2000-11-23, 6 U 78/00

6 U 78/00Obergericht23.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 78/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-23

Aktenzeichen: 6 U 78/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1123.6U78.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 831,78 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Oktober 1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagten zu 6 %.

Die Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger zu 91 % und die Beklagten zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

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