Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-24, 9 U 39/00

9 U 39/00Obergericht24.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 39/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-24

Aktenzeichen: 9 U 39/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1024.9U39.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an den Kläger 462,50 DM nebst 4 % Zinsen aus 200,00 DM seit dem 3. Oktober 1995 und aus 262,50 DM seit dem 30. März 1998 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beider Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.

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