3 U 142/98•Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-23, 3 U 142/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 142/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-23
Aktenzeichen: 3 U 142/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1023.3U142.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. März 1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens, soweit der Bundesgerichtshof über diese Kosten nicht schon entschieden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.
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