Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-16, 8 U 3/00

8 U 3/00Obergericht16.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 3/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-16

Aktenzeichen: 8 U 3/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1016.8U3.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 6. Oktober 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Kläger mit weniger als 60.000,00 DM.

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