Oberlandesgericht Hamm, 2000-10-16, 13 U 89/00

13 U 89/00Obergericht16.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 89/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-16

Aktenzeichen: 13 U 89/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:1016.13U89.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. April 2000 ver-kündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beide Par-teien können Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

Die Beschwer des Klägers beträgt 62.291,58 DM

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