25 U 130/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-15, 25 U 130/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-15, 25 U 130/99
25 U 130/99Obergericht15.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 130/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-15
Aktenzeichen: 25 U 130/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0315.25U130.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 26. Mai 1999 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt nicht 60.000,00 DM, jedoch wird zugunsten der Klägerin die Revision zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.