12 UF 166/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-25, 12 UF 166/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-25, 12 UF 166/99
12 UF 166/99Obergericht25.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 166/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-25
Aktenzeichen: 12 UF 166/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0225.12UF166.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Familiensenat
Tenor
Auf die Berufung und die Widerklage des Beklagten wird das am 12. Mai 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Das Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele vom 25. November 1992 (13 F 223/92) und die Urkunde der Stadt E (Beurkundungsregister-Nummer ) vom 21. September 1998 werden dahingehend abgeändert, daß der Beklagte der Klägerin ab 1. August 1999 keinen Unterhalt mehr schuldet.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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