Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-24, 3 WF 276/99

3 WF 276/99Obergericht24.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 276/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-24

Aktenzeichen: 3 WF 276/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0224.3WF276.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Dem Antragsgegner wird Prozeßkostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwältin S in B zu den Bedingungen einer in Bo-chum ansässigen Rechtsanwältin beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergericht-liche Kosten werden nicht erstattet.

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