10 WF 150/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-23, 10 WF 150/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-23, 10 WF 150/99
10 WF 150/99Obergericht23.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 150/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-23
Aktenzeichen: 10 WF 150/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0223.10WF150.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Juni 1999 gegen den ihr Prozeßkostenhilfeversagenden Beschluß des Amts-gerichts Recklinghausen vom 11. Juni 1999 wird zurück-gewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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