Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-17, 4 Ss OWi 1170/99

4 Ss OWi 1170/99Obergericht17.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 1170/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-17

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 1170/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0217.4SS.OWI1170.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Betroffene wegen einer fahrlässigen fortdauernden Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung (Zuwiderhandlung gegen §§ 229 Abs. 1 Nr. 2, 19 Abs. 1 S. 6 AFG, 284 Abs. 1 S. 1, 404 Abs. 2

Nr. 2 SGB III) zu einer Geldbuße von

40.000,00 DM

verurteilt wird.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene, jedoch wird die Gerichtsgebühr um 1/5 ermäßigt und von den notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren 1/5 der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.