12 UF 38/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-16, 12 UF 38/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-16, 12 UF 38/99
12 UF 38/99Obergericht16.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 38/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-16
Aktenzeichen: 12 UF 38/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0216.12UF38.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Das Urteil des Senats vom 1. Dezember 1999 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
- Im Urteilsrubrum muß es heißen:
des X3 ....
Beklagten, Berufungsklägers und Anschlußberufungsbeklagten
...
gegen
....
2.) X2 ...
Kläger, Berufungsbeklagter und Anschlußberufungskläger,
...
- Der Urteilstenor ist in Absatz 5 zu ergänzen:
... Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Anschlußberufung des Klägers zu 2) wird zurückgewiesen. ....
- In die Entscheidungsgründe ist in Absatz 1 aufzunehmen:
... Die Anschlußberufung des Klägers zu 2) hat keinen Erfolg.
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