8 U 95/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-07, 8 U 95/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 95/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-07
Aktenzeichen: 8 U 95/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0207.8U95.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. April 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Das am 01.03.1999 verkündete Versäumnisurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, daß weder der Kleingartenpachtvertrag noch das Mitgliedschaftsverhältnis zwischen den Parteien durch die fristlose Kündigung des Klägers vom 14.07.1997, dem Beklagten zugegangen am 16.07.1997, beendet worden und daß der Beklagte weiterhin zur kleingärtnerischen Nutzung der Parzelle K der Kleingartenanlage des Klägers berechtigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger; ausgenommen sind die Kosten der Säumnis des Beklagten in erster Instanz, die dem Beklagten auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert den Kläger um weniger als 60.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.