11 WF 407/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-04, 11 WF 407/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-04, 11 WF 407/99
11 WF 407/99Obergericht04.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 407/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-04
Aktenzeichen: 11 WF 407/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0204.11WF407.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Familiensenat
Tenor
wird die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.11.1999 gegen den ablehnenden Prozeßkostenhilfebeschluß des Amtsgerichts Warendorf vom 18.10.1999 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 24.11.1999 zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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