13 U 90/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-31, 13 U 90/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 90/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-31
Aktenzeichen: 13 U 90/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0131.13U90.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 9. Juni 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.742,64 DM sowie über die bereits gezahlten 2.500,00 DM hinaus, ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 DM nebst jeweils 4 % Zinsen seit dem 2. Oktober 1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 13.10.1996 zu ersetzen, sofern kein Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte stattgefunden hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 64 % und die Beklagten 36 %.
Die Kosten der Berufung werden zu 68 % dem Kläger und zu 32 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von 15.000,00 DM und die Beklagten in Höhe von 7.000,00 DM.
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