Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-17, 3 U 106/99

3 U 106/99Obergericht17.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 106/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-17

Aktenzeichen: 3 U 106/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0117.3U106.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. März 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

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