Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-10, 8 U 91/99

8 U 91/99Obergericht10.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 91/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-10

Aktenzeichen: 8 U 91/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.8U91.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 24. Februar 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vollstreckbar.

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