Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-29, 23 W 618/99

23 W 618/99Obergericht29.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 618/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-12-29

Aktenzeichen: 23 W 618/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1229.23W618.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Festsetzungsantrag der Beklagten vom 13. April 1999 wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Gegenstandswert von 3.218,50 DM.

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