Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-16, 6 W 47/99

6 W 47/99Obergericht16.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 W 47/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-12-16

Aktenzeichen: 6 W 47/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1216.6W47.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts N2 vom 27.07.1999 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 5.000,00 DM

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