Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-10, 9 U 159/99

9 U 159/99Obergericht10.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 159/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-10

Aktenzeichen: 9 U 159/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1210.9U159.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Juni 1999 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und wie folgt neu ge-faßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.490,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. April 1999 sowie ein Schmer-zensgeld in Höhe von 1.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. April 1999 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten in Höhe von 11.490,75 DM.

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