6 U 80/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-09, 6 U 80/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 80/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-09
Aktenzeichen: 6 U 80/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1209.6U80.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 28. Januar 1998 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 9.140,00 DM nebst 4 % Zinsen von 9.024,82 DM für die Zeit vom 20.12.1994 bis zum 25.05.1995 und von 9.140,00 DM seit dem 26.05.1995 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 4/5 die Klägerin und im übrigen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 35.000,00 DM.
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