19 W 138/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-03, 19 W 138/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-03, 19 W 138/99
19 W 138/99Obergericht03.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 W 138/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-12-03
Aktenzeichen: 19 W 138/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1203.19W138.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Beschwerdewert von 700,00 DM dem Kläger auferlegt.
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