3 Ws 710/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-02, 3 Ws 710/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-02, 3 Ws 710/99
3 Ws 710/99Obergericht02.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 710/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-12-02
Aktenzeichen: 3 Ws 710/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1202.3WS710.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Bewährungsbeschluss des Landgerichts Essen vom 30.09.1999 wird aufgehoben.
Die Bewährungszeit aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 28.11.1997, rechtskräftig seit dem 19.08.1998, wird auf 2 Jahre festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.
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