26 U 139/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-23, 26 U 139/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-23, 26 U 139/99
26 U 139/99Obergericht23.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 139/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-23
Aktenzeichen: 26 U 139/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1123.26U139.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. April 1999 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung oder Hinterlegung in Höhe von 45.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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