Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-18, 27 U 97/99

27 U 97/99Obergericht18.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 97/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-18

Aktenzeichen: 27 U 97/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1118.27U97.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. April 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.145,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1998 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Rückstufungsschaden des Klägers aus seiner Vollkasko-versicherung zur Hälfte zu ersetzen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.