Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-18, 15 W 309/99

15 W 309/99Obergericht18.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 309/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-11-18

Aktenzeichen: 15 W 309/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1118.15W309.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird, soweit das Verfahren nicht in der Hauptsache erledigt ist, zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergericht-lichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 355.000,00 DM, ab dem 04.10.1999 auf 45.000,00 DM festgesetzt.

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