5 UF 96/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-17, 5 UF 96/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 96/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-17
Aktenzeichen: 5 UF 96/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1117.5UF96.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.02.1999 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheda-Wiedenbrück abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den in der Urkunde des Kreisjugendamtes des Kreises H vom 20. April 1989 titulierten monatlichen Unterhalt in Höhe von 127,00 DM hinaus einen weiteren monatlichen, jeweils im voraus zu entrichtenden Unterhalt in folgender Höhe zu zahlen:
Für August bis Dezember 1997 254,60 DM,
für Januar bis Dezember 1998 220,49 DM
und ab Januar 1999 197,79 DM.
Von den in erster Instanz entstandenen Kosten des Rechts-streits tragen der Kläger 2/10 und der Beklagte 8/10. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.