Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-15, 3 U 54/99

3 U 54/99Obergericht15.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 54/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-15

Aktenzeichen: 3 U 54/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1115.3U54.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlußberufung des Klägers - das am 6. Januar 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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