Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-11, 22 U 37/99

22 U 37/99Obergericht11.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 37/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-11

Aktenzeichen: 22 U 37/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1111.22U37.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juli 1998 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer liegt unter 60.000,00 DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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