Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-04, 22 U 67/99

22 U 67/99Obergericht04.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 67/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-04

Aktenzeichen: 22 U 67/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1104.22U67.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. November 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der jeweils anderen Par-tei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch unbedingte unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse er-bracht werden.

Die Beschwer des Klägers beträgt 65.217,39 DM.

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