2 Ss 699/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-02, 2 Ss 699/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-02, 2 Ss 699/99
2 Ss 699/99Obergericht02.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 699/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-02
Aktenzeichen: 2 Ss 699/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1102.2SS699.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird in den Rechtsfolgenaus-sprü-chen, soweit die Höhe der Tagessätze auf 30,- DM bezüglich der Angeklagten u und auf 60,- DM be-züglich des Angeklagten U2 festgesetzt worden sind, mit den insoweit zugrundeliegenden Feststel-lungen aufgeho-ben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herne-Wanne zurück-verwie-sen.
Im übrigen wird die Revision der Angeklagten U verworfen.
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