Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-21, 15 W 249/99

15 W 249/99Obergericht21.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 249/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-10-21

Aktenzeichen: 15 W 249/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1021.15W249.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels des Beteiligten zu 1) auf 2.405,90 DM festgesetzt.

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