Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-12, 3 Ss OWi 990/99

3 Ss OWi 990/99Obergericht12.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 990/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-10-12

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 990/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1012.3SS.OWI990.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zuge-lassen.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos.

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