Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-01, 20 U 213/98

20 U 213/98Obergericht01.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 213/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-01

Aktenzeichen: 20 U 213/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1001.20U213.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 18.08.1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Klägern als Gesamt-schuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.