Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-28, 9 U 62/99

9 U 62/99Obergericht28.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 62/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-28

Aktenzeichen: 9 U 62/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0928.9U62.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. März 1999 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten in Höhe von 21.387,50 DM.

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