Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-23, 6 W 31/99

6 W 31/99Obergericht23.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 W 31/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-09-23

Aktenzeichen: 6 W 31/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0923.6W31.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert.

Soweit eine Haftung des Antragsgegners nach einer Quote von 75 % in Betracht kommt, hat das Landgericht das Prozeßkostenhilfe-Gesuch unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.

Im übrigen, d. h. bezüglich einer Anspruchskürzung von 25 % wegen eigenen Mitverschuldens, verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung; insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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