Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-15, 2 Ws 270/99

2 Ws 270/99Obergericht15.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 270/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-09-15

Aktenzeichen: 2 Ws 270/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0915.2WS270.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst.

Die Sache wird an die zuständige Strafkammer des Landge-richts Hagen zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zu-rückgegeben.

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