13 U 271/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-06, 13 U 271/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-06, 13 U 271/98
13 U 271/98Obergericht06.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 271/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-06
Aktenzeichen: 13 U 271/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0906.13U271.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. September 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Be-klagte verurteilt wird, an die Klägerin 43.525,87 DM nebst 5 % Zinsen von 5.681,36 DM und 4 % Zinsen von 37.844,51 DM jeweils seit dem 13. Juni 1997 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 43.525,87 DM.
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