6 U 55/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-02, 6 U 55/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 55/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-02
Aktenzeichen: 6 U 55/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0902.6U55.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 08. Januar 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Pa-derborn wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß auch der künftige immaterielle Schaden nur unter Berücksichti-gung eines Eigenverantwortungsanteils von 25 % zu ersetzen ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Beklagten: unter 25.000,00 DM.
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