Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-01, 12 U 105/98

12 U 105/98Obergericht01.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 105/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-01

Aktenzeichen: 12 U 105/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0901.12U105.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06. Mai 1998 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum aufgehoben.

Die Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Wegen der Höhe wird der Rechtsstreit an das Landgericht Bochum zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert beide Parteien in Höhe von 697.492,53 DM.

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