15 W 218/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-24, 15 W 218/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-24, 15 W 218/99
15 W 218/99Obergericht24.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 218/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-24
Aktenzeichen: 15 W 218/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0824.15W218.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Auf die erste Beschwerde der Beteiligten wird die Beanstandung zu Ziffer 1 der Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 10. November 1998 ebenfalls aufgehoben.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 DM festgesetzt.
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