5 UF 55/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-13, 5 UF 55/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 55/99 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-13
Aktenzeichen: 5 UF 55/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0813.5UF55.99.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antragsteller wird verurteilt, der Antragsgegnerin über den Stand seines Endvermögens per 10.10.1997 unter ihrer Hinzuziehung durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses Auskunft zu erteilen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbe-halten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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