15 W 219/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-12, 15 W 219/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-12, 15 W 219/99
15 W 219/99Obergericht12.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 219/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-12
Aktenzeichen: 15 W 219/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0812.15W219.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Amtsge-richts vom 31.08.1998 werden jeweils mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 01.07.1998 wird zu-rückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Ver-fahren nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.
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