23 U 16/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-05, 23 U 16/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 U 16/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-05
Aktenzeichen: 23 U 16/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0805.23U16.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Juni 1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines als Steuerbürge
zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Die Beschwer der Klägerin liegt über 60.000 DM.
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