Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-29, 3 Ws 368/99

3 Ws 368/99Obergericht29.07.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 368/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-07-29

Aktenzeichen: 3 Ws 368/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0729.3WS368.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird insoweit aufgehoben, als er

die Auskunftserteilung von Verbindungsdaten für den Zeit-

raum vom 11. Mai 1999 bis zum 10. August 1999 anordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der

Beschwerdeführerin insoweit erwachsenen notwendigen Aus-

lagen werden der Staatskasse auferlegt.

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