3 Ws 368/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-29, 3 Ws 368/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-29, 3 Ws 368/99
3 Ws 368/99Obergericht29.07.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 368/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-29
Aktenzeichen: 3 Ws 368/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0729.3WS368.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird insoweit aufgehoben, als er
die Auskunftserteilung von Verbindungsdaten für den Zeit-
raum vom 11. Mai 1999 bis zum 10. August 1999 anordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der
Beschwerdeführerin insoweit erwachsenen notwendigen Aus-
lagen werden der Staatskasse auferlegt.
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