8 U 22/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-14, 8 U 22/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 22/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-14
Aktenzeichen: 8 U 22/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0714.8U22.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. November 1997 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Es-sen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 7.000,00 DM.
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